Familienrecht
Das Familienrecht wird bearbeitet von Rechtsanwältin Theresia Spönemann, seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Wir verfügen im Familienrecht über langjährige Expertise und Erfahrung, beraten außergerichtlich und übernehmen die Prozessvertretung vor allen deutschen Familiengerichten.
Unsere Leistungen umfassen beispielsweise Regelungen bezüglich Getrenntleben, Kindes- und Ehegattenunterhalt, elterlicher Sorge, Umgang, Hausrat und Ehewohnung.
Im Rahmen einer Scheidung werden die Folgesachen wie beispielsweise. Versorgungsausgleich, Zugewinn und nachehelicher Ehegattenunterhalt bearbeitet.
Durch eine Zusatzausbildung als Mediatorin erwarb Rechtsanwältin Spönemann in 2012 die Möglichkeit, im besonderen Maß auf einvernehmliche Regelungen vor allem auch im Interesse gemeinsamer Kinder hinzuwirken, sowie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen abzuschließen. Dies kann gerade im Familienrecht übliche lange Verfahren vermeiden.
Beratungsschwerpunkte:
- Regelungen bzgl. Getrenntlaben: Kindes- und Ehegattenunterhalt, elterlicher Sorge, Umgang, Hausrat und Ehewohnung
- Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn und nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Nicht Eheliche Lebensgemeinschaft