IMMOBILIENRECHT UND GEWERBLICHES MIETRECHT

Wir unterstützen in- und ausländische Unternehmen, institutionelle Anleger sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie.

Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die rechtliche Beratung bei der Entwicklung oder Revitalisierung von Immobilien als auch beim Erwerb, der Vermietung und Veräußerung..

Investoren begleiten wir bei der Strukturierung, Due Diligence, Vertragsgestaltung und Abwicklung von Immobilientransaktionen.

Da der Wert einer Immobilie häufig eher in langfristigen Mietverträgen als in der Gebäudesubstanz besteht, ist die sorgfältige Ausgestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen ein wichtiges Erfolgskriterium. Hierbei unterstützen wir – sowohl für Bürogebäude als auch für Spezialimmobilien wie Hotels, Einzelhandel, Seniorenstifte und Industrieanlagen.

VERÖFFENTLICHUNGEN

• Klose, Drohende Insolvenz ist keine „Existenzgefährdung“!  Anmerkungen zum Urteil des Kammergerichts vom 07.11.2022 – 8 U 157/21 – IMRRS 202, 1666.

• Klose, Corona-bedingte Störung der Vertragsgrundlage ohne Schließungsanordnung?
Anmerkungen zum Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23.07.2020 – 23 U 22/20 in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2021

• Klose, Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung bedarf der Schriftform!
Anmerkungen zum Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 07.07.2020 – 3 U 82/19, in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2020, 497

• Klose, Abwasserrohre sind sofort zu reparieren!
Anmerkungen zum Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 19.02.2019 – 3 U 59/17, in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2019, 241

Klose, Wann ist ein Schiedsgutachten zur Miethöhe offenbar unbillig?
Anmerkungen zum Urteil des Landgericht Bremen vom 16.10.2018 – 1 O 26/18, in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2019, 24

• Klose, Kündigung des Pachtvertrages wegen Verstoßes gegen Getränkebezugsvereinbarung wirksam!
Anmerkungen zum Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.10.2016 – 2 U 89/16, in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2017, 145

• Klose, Keine Umsatzsteuer auf Wohnraumanteil im Mischmietverhältnis des Mieters!
Anmerkungen zum Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 07.07.2016 – 2 U 37/16, in IMR Immobilienverwaltung & Recht 2016, 413
• Klose, Keine Änderung des Verteilungsschlüssels ohne Zustimmung des Mieters!
Anmerkungen zum Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.12.2015 – 24 U 64/15, in: IMR Immobilienverwaltung & Recht 2016,330

• Klose, Welche Anforderungen bestehen an eine Betriebskostenabrechnung?
Anmerkungen zum Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.07.2015 – 10 U 126/14, in: IMR Immobilienverwaltung & Recht 2016,152

Beratungsschwerpunkte:

  • Grundstücksrecht
  • Projektentwicklung
  • Projektentwicklung
  • Immobilientransaktionen als Asset- oder Share Deal
  • Due Diligence für Käufer und Verkäufer
  • Komplexe Nachbarschaftsfragen
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Facility Managementverträge

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