BANKRECHT

Im Rahmen unserer bankrechtlichen Beratung unterstützen wir Mandanten in Fragen des allgemeinen Bankvertragsrechts, Kreditvertragsrechts und Kapitalanlagerechts.

Besondere Projekterfahrung besitzen wir insbesondere bei Streitfällen bezüglich (Immobilien-) Darlehen, Bürgschaften, Anlageberatung sowie Streitigkeiten aus Leasingverträgen.

Unsere Fachleute bieten zudem kompetente Betreuung bei Unternehmens- und Objektfinanzierungen. Wir begleiten bei komplexen Vertragswerken einschließlich alternativer Finanzierungen und der Ausgestaltung von Vereinbarungen zu Sicherheiten.

Auch bei Unternehmenskrisen unterstützen wir unsere Mandanten und beraten diese insbesondere bei Umfinanzierungen und bei der Prüfung der Berechtigung von Nachbesicherungsverlangen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Bankvertragsrecht
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht
  • Beratung in der Krise
  • Kapitalanlagerecht
  • Börsentermin- und Zinssicherungsgeschäfte
  • Leasingrecht

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