POLNISCHES RECHT
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen werden nicht nur aufgrund der geografischen Nachbarschaft zunehmend intensiver. Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union im Jahr 2004 hat sich der Handel zwischen den beiden Ländern dynamisch entwickelt. Deutschland ist seit vielen Jahren Polens wichtigster Handelspartner und auch dessen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft nimmt ständig zu. Für deutsche Unternehmen stellt Polen einen attraktiven Produktions- und Investitionsstandort dar. Gleichzeitig werden polnische Unternehmen auf dem deutschen Markt immer aktiver.
Dieser Entwicklung haben wir frühzeitig Rechnung getragen und bereits 1996 ein Büro in Kattowitz eröffnet, mit dem wir im Jahr 2000 nach Warschau wechselten.
Hier bieten wir unseren Mandanten in allen unseren Geschäftsfeldern grenzübergreifende Rechtsberatung und unterstützen sie bei der Umsetzung ihrer wirtschaftlichen Zielsetzungen in Deutschland und Polen. Kontinuierliche Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen – zum Beispiel den mit der EU-Mitgliedschaft Polens einhergehenden Rechtsänderungen – und hervorragende Landeskenntnisse sind dabei für uns selbstverständlich.
Unsere Dienstleistungen bieten wir daher selbstverständlich auch in polnischer und englischer Sprache an.
Beratungsschwerpunkte:
- Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht
- M&A
- Immobilienrecht und gewerbliches Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Legalisierung des Aufenthalts und der Beschäftigung von Ausländern in Polen
- Wettbewerbsrecht, Markenrecht, sonstiger gewerblicher Rechtsschutz
- Insolvenzrecht und Restrukturierung
- Öffentliches Wirtschafts- und Vergaberecht
- Baurecht
- Prozessvertretung
- Forderungsdurchsetzung, insbesondere in Polen und Deutschland
- Vertragsgestaltung
- E-commerce