INSOLVENZRECHT / RESTRUKTURIERUNG
RWP verfügt über ein erfahrenes Team von Spezialisten für eine fundierte insolvenzrechtliche Beratung. Dabei stehen wir unseren Mandanten in allen Phasen einer Unternehmenskrise zur Seite. Gläubiger unterstützen wir dabei, rechtzeitig vertragliche Sicherungsmechanismen einzusetzen, um Forderungsausfälle zu vermeiden oder zu reduzieren.
In der Unternehmenskrise beraten wir Unternehmen zur Insolvenzantragspflicht und zu den Möglichkeiten deren Vermeidung. Ist ein Insolvenzverfahren unumgänglich, unterstützen wir bei der Wahl der richtigen Verfahrensart (Regelverfahren, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltungsverfahren, Insolvenzplanverfahren) und bereiten diese mit Ihnen vor.
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter unterstützen wir insbesondere mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu vermeiden oder abzuwehren.
Auch im Rahmen strategischer Neuausrichtungen werden wir tätig. So beraten wir beispielsweise Unternehmen durch Kurzanalysen und langfristige Sanierungsgutachten bei Umfinanzierungen oder Umstrukturierungen.
Gläubiger insolventer Unternehmen unterstützen wir insbesondere auch bei der Durchsetzung von Sicherungs- und Gläubigerrechten sowie bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.
Für Insolvenzverwalter setzen wir Ansprüche aus Organhaftung und Insolvenzanfechtung durch.
Beratungsschwerpunkte:
- Beratung in Krise und Insolvenz
- Restrukturierungen
- Gesellschafter- und Managerhaftung
- Sicherung und Durchsetzung von Gläubigerrechten
- Unterstützung von Insolvenzverwaltern bei der Forderungsdurchsetzung
- Abwehr von Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter