Im Insolvenzfall müssen Mietverträge an den Vorschriften des Insolvenzrechts gemessen werden: So wird ein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzuges des Mieters nach dessen Insolvenzantrag unwirksam. Der Insolvenzverwalter kann mit Insolvenzeröffnung ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Räumungsansprüche werden je nach Nutzung zu Insolvenzforderungen oder können als Masseverbindlichkeiten durchgesetzt werden. Aufgrund fundierter Praxiserfahrung erläutern die Referenten die Handlungsspielräume und Sanierungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Stadien des Insolvenzverfahrens
Die nächsten Termine finden statt am 25.03.2021 (online) und am 26.11.2021 in Düsseldorf.
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Was ist von der zukünftigen Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu erwarten? Antworten darauf finden Sie in einem Interview, welches die NJW mit Dr. Clemens Antweiler geführt hat.
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des COVID 19 Virus finden Sie hier eine Zusammenfassung der Maßnahmen in Deutschland gegen das COVID 19 Virus (Stand 04.Mai 2020).
Bei Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner Dr. Andreas Lachmann, Nadine Kley und Claudia Albetzki gerne zur Verfügung.